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Baujagd-Verbot im Kanton Bern: Der Schweizer Tierschutz STS nimmt Stellung

14.09.2021 | von Schweizer Tierschutz STS


Schweizer Tierschutz STS

14.09.2021, Basel - Der Grosse Rat des Kantons Bern hat heute, 13. September 2021, eine Motion gutgeheissen, die ein Verbot der Baujagd auf Fuchs und Dachs im Kantonsgebiet fordert.

Der Regierungsrat hatte den Vorstoss zur Annahme empfohlen, unter der Voraussetzung, dass Ausnahmebewilligungen möglich sein müssten. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung sind allerdings hoch, bzw. das Schlupfloch ist derart klein, dass kaum ein Dackel hindurchpasst. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst, trotz möglicher Ausnahmen, den Entscheid des bernischen Kantonsparlaments ausdrücklich. Nach Thurgau und Zürich wird damit Bern der dritte Kanton, der dieser ethisch fragwürdigen, grausamen Jagdtradition einen Riegel schiebt.

Baujagd ist eine äusserst brutale Jagdmethode, ein Tierkampf von Hund und Fuchs oder Dachs unter der Erde. Und gelingt dem panischen Tier die Flucht vor dem Hund hinaus aus dem Bau, wartet dort der Jäger mit der Flinte im Anschlag. Ebenso tierquälerisch und grausam wie die Baujagd selbst ist die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung der Hunde am lebenden Fuchs. Für die Regulierung der Fuchs- und Dachspopulation ist die Baujagd bedeutungslos. Der Schweizer Tierschutz STS fordert seit langem ein landesweites Verbot dieser veralteten Jagdtradition. Jede Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes, die derartige Tierquälereien zulässt, bleibt für den Tierschutz- Dachverband der Schweiz inakzeptabel.

Pressekontakt:

Medienstelle Schweizer Tierschutz STS

Telefon 079 357 32 04

media@tierschutz.com



--- ENDE Pressemitteilung Baujagd-Verbot im Kanton Bern: Der Schweizer Tierschutz STS nimmt Stellung ---

Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


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